Für alle genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist ein Lageplan gemäß § 3 Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) erforderlich.
Die BauPrüfVO stellt sehr konkrete Anforderungen an die Qualität und Inhalt von Lageplänen zum Bauantrag.
Dieser muss von einem ÖbVI angefertigt und mit öffentlichen Glauben beurkundet werden (Unterschrift und Siegel des ÖbVI).
Die Eigenschaft des Grundstücks (Geländeform mit Höhen, markante Bäume, Nachbarbebauung, Erschließungsstraße, Kanalanschluss usw.) ist wesentliche Grundlage für die Planung Ihres Bauvorhabens. Nach der örtlichen Vermessung des Baugrundstücks wird ein Grundlagen bzw. Vorplan mit allen Angaben angefertigt, die Ihr Architekt für eine professionelle Planung Ihres Neubaues benötigt.
Ist die Planungsphase abgeschlossen, gibt Ihr Architekt die Bauzeichnung an den ÖbVI weiter. Jetzt erfolgt die Eintragung des Bauvorhabens mit den baurechtlichen Anforderungen (z.B. Abstandsflächen) und erforderlichen Berechnungen (z. B. GRZ, GFZ) in den Amtlichen Lageplan.
Tatbestände am Grund und Boden werden abschließend mit öffentlichem Glauben beurkundet.