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Eine Bescheinigung von Tatbeständen, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt wurden.

  • Bescheinigungen nach § 83 BauO NRW
    Die Baugenehmigungsbehörde kann vom Bauherrn eine Bescheinigung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs über die Übereinstimmung von Lage und Höhe des Bauwerks mit der Baugenehmigung verlangen. Dies erfolgt in aller Regel bei Fertigstellung der Erdgeschossdecke (Sockelabnahme).
  • Grenzbescheinigung
    Über die Errichtung von Gebäuden und die Lage zu den Grenzen (z.B. für Banken).
  • Bescheinigung der geometrischen Eindeutigkeit von Bebauungsplänen.