Durchführung von:
- Privatrechtlichen Bodenordnungen nach dem BGB
- Kauf- bzw. Tauschverträge
- BGB-Gesellschaft
- Zwischenerwerb durch Gemeinde oder Investor
- Gesetzliche Bodenordnungsverfahren nach dem BauGB
- Umlegung nach § 45 BauGB
- Vereinfachte Umlegung nach § 80 BauGB
Als Dienstleister mit hoheitlichen Befugnissen führen wir private oder gesetzliche Bodenordnungsverfahren als geschäftsführende Stelle in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten unkompliziert durch.
Aktuell:
Durchführung des Umlegungsverfahren "Gewerbegebiet Alfter-Nord"
Mitglied im Umlegungsausschuss der Gemeinde Alfter