Durchführung von:

  • Privatrechtlichen Bodenordnungen nach dem BGB
    • Kauf- bzw. Tauschverträge
    • BGB-Gesellschaft
    • Zwischenerwerb durch Gemeinde oder Investor
  • Gesetzliche Bodenordnungsverfahren nach dem BauGB
    • Umlegung nach § 45 BauGB
    • Vereinfachte Umlegung nach § 80 BauGB

Als Dienstleister mit hoheitlichen Befugnissen führen wir private oder gesetzliche Bodenordnungsverfahren als geschäftsführende Stelle in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten unkompliziert durch.

Aktuell:

Durchführung des Umlegungsverfahren "Gewerbegebiet Alfter-Nord" 

Mitglied im Umlegungsausschuss der Gemeinde Alfter