Nach Fertigstellung des Gebäudes verlangt das Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG NRW) die Einmessung des Gebäudes mit dem Zweck,
aktuelle Karten für Wirtschaft, Recht und Wissenschaft bereitzustellen.
Weitere Informationen hierzu stehen Ihnen in diesem Flyer des Rhein-Sieg-Kreises zur Verfügung: Flyer Gebäudeeinmessung