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Nach Fertigstellung des Gebäudes verlangt das Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG NRW) die Einmessung des Gebäudes mit dem Zweck,

aktuelle Karten für Wirtschaft, Recht und Wissenschaft bereitzustellen.

 

Weitere Informationen hierzu stehen Ihnen in diesem Flyer des Rhein-Sieg-Kreises zur Verfügung: Flyer Gebäudeeinmessung