Eine Grenzvermessung ist erforderlich, wenn der Grenzverlauf nicht eindeutig erkennbar (z.B. fehlende Grenzzeichen), unklar oder streitig ist. 

Beim Vermessungstermin wird der rechtmäßige Grenzverlauf der alten Grenzen anhand historischer Katasterunterlagen ermittelt und die geometrisch richtige Lage der vorgefundenen Grenzzeichen festgestellt. Verlorene Grenzzeichen werden neu abgemarkt und nicht richtig stehende Grenzzeichen korrigiert.

Nach Abschluss der Vermessung werden alle Beteiligten (Eigentümer, Grenznachbarn, Erwerber) zu einem weiteren örtlichen Termin, dem Grenztermin geladen, in dem Sie sich die Grenzzeichen und den Verlauf der Grenzen anzeigen lassen.

Bezüglich der Grenzzeichen bestätigen Sie schriftlich, dass Sie mit den abgemarkten Grenzzeichen einverstanden sind.