Die Grundstücksteilung ist ein hoheitlicher Akt, in dem ein Teil des bestehenden Grundstücks abgetrennt wird. Die Grundstücksteile erhalten eine neue Flurstücksnummer und werden als eigenständige Grundbucheinheit geführt.
Die Teilungsgenehmigung
In den folgenden Fällen bedarf die Teilung von Grundstücken der Genehmigung:
- § 8 BauO NRW wenn das Grundstück bebaut ist.
- § 51 (1) BauGB wenn das Grundstück in einem Umlegungsverfahren liegt.
- § 144 (2) BauGB für das Grundstück eine städtebauliche Maßnahme eingeleitet ist.
Wir beraten Sie und holen die Teilungsgenehmigung für Sie ein.
Der Vermessungstermin
Beim Vermessungstermin wird der rechtmäßige Grenzverlauf der alten Grenzen anhand historischer Katasterunterlagen ermittelt und die geometrisch richtige Lage der vorgefundenen Grenzzeichen festgestellt. Verlorene Grenzzeichen werden neu abgemarkt und nicht richtig stehende Grenzzeichen korrigiert. Die neuen Grenzen werden entsprechend den Vorgaben in die bestehenden Grenzen eingefügt und durch neue Grenzzeichen in der Örtlichkeit abgemarkt.
Der Grenztermin
Nach Abschluss der Vermessung werden alle Beteiligten (Eigentümer, Grenznachbarn, Erwerber) zu einem weiteren örtlichen Termin, dem Grenztermin geladen, in dem Sie sich die Grenzzeichen und den Verlauf der Grenzen anzeigen lassen. Bezüglich der neuen Grenzen bestätigen Sie schriftlich, dass diese mit Ihrem Vertragswillen übereinstimmen.
Die Kataster- und Grundbuchfortschreibung
Das anerkannte Messungsergebnis wird vom Katasteramt in das amtlichen Liegenschaftskataster übernommen. Von dort erhalten Eigentümer, Finanzamt und Grundbuchamt über die neu entstandenen Flurstücke Nachricht. Der Notar stellt aufgrund der Fortführungsmitteilung des Katasteramtes den Antrag auf Grundbuchumschreibung, damit Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden können.