Banner Wertermittlung

Erstellen von Wertgutachten für unterschiedliche Zwecke von Grundstücken und Gebäuden sowie den damit verbundenen Rechten und Belastungen.

Die Gutachtenerstellung erfolgt im Sinne des § 194 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Gutachten können helfen bei:

  • Kauf oder Verkauf eines Grundstücks
  • Entscheidungen in Kapitalanlagen
  • Scheidung (z. B. Zugewinnausgleich)
  • Beleihungswert
  • Versicherungswert
  • Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilsbestimmung)
  • Vermögensaufstellung
  • Enteignungs-/ Entschädigungsverfahren
  • Zwangsversteigerung
  • steuerlichen Anlässen (Entnahme, Erbschaft etc.)
  • Erbbauzinsanpassungen

Hierfür liefern wir Ihnen Verkehrswertgutachten für:

  • unbebaute Grundstücke
  • bebaute Grundstücke
    • Wohn- und Gewerbeimmobilien
    • Spezialimmobilien (Hotels, Industrie, Kliniken etc.)
    • Wohnungs- und Teileigentum
    • Erbbaurechte
  • Rechte und Belastungen an Grundstücken
    • Wohnungs- und Nießbrauchrechte
    • Baulasten und Dienstbarkeiten
    • Altenteilregelungen mit/ohne Pflegeverpflichtung
    • Verrentung von Kaufpreisen
  • Wertermittlung in Bodenordnungsverfahren
    • städtebauliche Sanierung
    • Enteignung
    • Umlegung

     

Kosten:

Diese Information stellen wir für Sie in dieser pdf-Datei zur Verfügung: Kosten Wertgutachten