Erstellen von Wertgutachten für unterschiedliche Zwecke von Grundstücken und Gebäuden sowie den damit verbundenen Rechten und Belastungen.
Die Gutachtenerstellung erfolgt im Sinne des § 194 Baugesetzbuch (BauGB).
Gutachten können helfen bei:
- Kauf oder Verkauf eines Grundstücks
- Entscheidungen in Kapitalanlagen
- Scheidung (z. B. Zugewinnausgleich)
- Beleihungswert
- Versicherungswert
- Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilsbestimmung)
- Vermögensaufstellung
- Enteignungs-/ Entschädigungsverfahren
- Zwangsversteigerung
- steuerlichen Anlässen (Entnahme, Erbschaft etc.)
- Erbbauzinsanpassungen
Hierfür liefern wir Ihnen Verkehrswertgutachten für:
- unbebaute Grundstücke
- bebaute Grundstücke
- Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Spezialimmobilien (Hotels, Industrie, Kliniken etc.)
- Wohnungs- und Teileigentum
- Erbbaurechte
- Rechte und Belastungen an Grundstücken
- Wohnungs- und Nießbrauchrechte
- Baulasten und Dienstbarkeiten
- Altenteilregelungen mit/ohne Pflegeverpflichtung
- Verrentung von Kaufpreisen
- Wertermittlung in Bodenordnungsverfahren
- städtebauliche Sanierung
- Enteignung
- Umlegung
Kosten:
Diese Information stellen wir für Sie in dieser pdf-Datei zur Verfügung: Kosten Wertgutachten